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AGB für die Vermietung der Ferienwohnungen
im Schloss Hilbringen

  • 1 Geltung der AGB
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
    Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen
    als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

    (3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
    Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.


  • 2 Buchung/Buchungsbestätigung
    Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder
    richten Sie bitte schriftlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen uns an.

    Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns
    eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.


  • 3 Zahlungsbedingungen
    Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto
    zu überweisen oder mit den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten (Überweisung, Paypal, Kreditkarten) zu zahlen.
    Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.

    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten
    in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen,
    trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, sind vom Kunden zu tragen.
    Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto
    ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.


  • 4 An- und Abreise
    Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

    Die übliche Anreisezeit liegt von 15.00 bis 20.00 Uhr.
    Wenn Sie ausnahmsweise früher oder später anreisen möchten, so bitten wir Sie, dies mit uns vorher abzusprechen.

Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise
nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen.
Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

Die Endreinigung ist bereits im Preis enthalten. Die Wohnungen sind jedoch aufgeräumt und besenrein zu verlassen.
Das Geschirr, die Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren
und der Kühlschrank ausgeräumt zu hinterlassen.

  • 5 Ferienwohnungen
    Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich
    in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

Für den Austausch eines Zylinderschlosses mit Schlüsseln müssen wir Ihnen
150,00 Euro in Rechnung stellen.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.
Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind
hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung,
Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden.
Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

  • 6 Haustiere
    Die Unterbringung von Haustieren/Hunden(kleine und verträgliche Rassen) sind in unseren
    Ferienwohnungen „Jean Huart“ und „de Maurice“ auf Anfrage und nach Zustimmung erlaubt.

    Hierfür ist eine Pauschale von 10 € pro Tag und maximal 50 € pro Aufenthalt zu entrichten.

Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale
in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

  • 7 Aufenthalt
    Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden.
    Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt.
    Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

    Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
    Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
    Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen
    Schloss Hilbringen einverstanden.

    Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
    Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und
    fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


  • 8 Reiserücktritt
    Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises
    als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
    Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

Bis zu 5 Tage vor der Anreise können Gäste kostenlos stornieren.
Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 5 Tagen vor der Anreise 50% des Gesamtpreises.

bei einer kurzfristigen Stornierung bis 3 Tage vor der Anreise sind 90 % des Reisepreises zu entrichten.
Im Falle einer anderweitigen Vermietung werden Ihnen aber lediglich 10% des Reisepreises
als Bearbeitungsgebühr berechnet.

Bei einer Nichtanreise wird dem Gast der Gesamtpreis der Buchung berechnet.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Sollten Sie noch keine Versicherung abgeschlossen haben, so können Sie dies auch einfach bei der Buchung
über unseren Partner Ergo mitbuchen.

Darüber hinaus sollten Sie sich im Falle einer „Covid-19 Erkrankung“ zusätzlich absichern.

Unser Tipp: Sicher Urlaub machen – Storno ohne Risiko

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit
– auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte
unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland.

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 9 Rücktritt durch den Vermieter

  • Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände
    (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber, Beschädigungen der Wohnungen) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
    Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise-
    und Hotelkosten wird nicht übernommen.

    Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in somit vertragswidrig verhält,
    sodass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


  • 10 Haftung des Vermieters
    Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung
    des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung,
    sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.


  • 11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
  • 11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internet-Gastzugang über WLAN.

    Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung
    des WLAN-Gastzuganges zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

    Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren
    (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


  • 11.2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der WLAN-Zugangscode liegt in Ihrer Ferienwohnung bereit.

    Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
    Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
    schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe
    dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig.
    Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
    Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.


  • 11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
    Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
    Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
    Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
    Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen,
    übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter
    und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


  • 11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

    Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

    Er wird insbesondere:
    Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

    Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
    dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

    Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder
    anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

  • 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
    (1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
    Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung
Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten.

(3) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren/Hunden (Kleine und verträgliche Rassen) ist
in unseren Ferienwohnungen „Jean Huart“ und „de Maurice“ auf Anfrage und Zustimmung erlaubt.

Hierfür ist eine Pauschale von 50 € pro Aufenthalt zu entrichten.
Der Halter hat darauf zu achten das die Notdurft des Hundes nicht auf dem Gartengrundstück erfolgt.
Der Kot ist grundsätzlich unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen.

(4) Bitte beachten Sie, dass unsere Ferienwohnungen Nichtraucher-Appartements sind.
In der Ferienwohnung gilt also ein allgemeines Rauchverbot.
Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale
in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.
Das Rauchen ist außerhalb der Gebäude erlaubt und dort befinden sich entsprechend auch Aschenbecher.
Bitte achten Sie aus Brandschutzgründen und zum Schutze der weiteren Gäste darauf,
dass keine brennenden Zigaretten zurückgelassen werden.

(5) Bitte beachten Sie, dass das Betreiben der Kamine und Feuerstellen in unseren Ferienwohnungen aus Brandschutzgründen und zum Schutze der weiteren Gäste ausdrücklich verboten ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale
in Höhe von bis zu 500,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

(6) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt.
Bei Bedarf ist das Waschen beim Vermieter in der Waschküche möglich.

Das Trocknen der Wäsche oder Badesachen/ Handtücher ist auf dem Wäschetrockenplatz gestattet.
Das Spannen von Wäscheleinen auf den Balkonen ist nicht erwünscht.

(7) Direkt vor dem Schloss befinden sich Parkplätze.
Unser hauseigener Parkplatz bietet eine begrenzte Anzahl an PKW-Stellplätzen.

Die Nutzung ist für unsere Gäste kostenlos.
Die Anzahl ist allerdings begrenzt auf:
Wohnungen „de Maurice“ und „Jean Huart“ je 1 Fahrzeug.
Wohnungen „Leonhardt von Konstorf“ und „Hesse von Hilbringen“
je maximal 2 Fahrzeuge.
Wir bitten Sie platzsparend zu parken.
Es gibt weitere Parkmöglichkeiten in der Nähe.

(8) Um Schäden an den Gebäuden zu vermeiden und aus Rücksicht auf die Obstbäume,
Pflanzen sowie Sträucher sind jegliche Ballsportarten im Garten untersagt.

(9) Die Benutzung des Swimmingpools erfolgt auf eigene Gefahr.
Eltern haften für Ihre Kinder.

(10) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

(11) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn,
dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  • 13 Schriftform
    Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht.
    Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch
    die Überweisung der Anzahlungangenommen und akzeptiert.

  • 14. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBunwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


  • 15 Gerichtsstand
    Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis

    ist das Amtsgericht Merzig zuständig.

„Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil“.

Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform): http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Weitere Fragen können Sie uns gerne per Email „info@schloss-hilbringen“ stellen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!!!

 

Covid 19 Informationen

Ihre Gesundheit ist uns sehr wichtig, daher haben wir zu Ihrer Sicherheit im Eingangsbereich und
vor jeder Ferienwohnung Desinfektionssprayer aufgestellt

sowie weitere Vorkehrungen getroffen.

Sollten Sie Symptome einer „Covid-19 Erkrankung“ verspüren, so bitten wir Sie einen Arzt aufzusuchen und
zum Schutze der weiteren Gäste auf keinen Fall anzureisen!

Weitere Informationen zu Corona/Covid-19 finden Sie auf den nachfolgenden Links:

https://www.urlaub.saarland/Reisefuehrer/Aktuelle-Coronaverordnung

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html

https://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Coronavirus-Infos-auf-einen-Blick/

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html

 

Hier finden Sie uns 

 

Schloss Hilbringen

Schloßberg 11

(Anfahrt über Waldwieser Straße 1)
66663 Merzig 

 

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Telefon: 015678/384139

 

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